Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
Richtlinien
zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Oberwesel vom 24.05.2018
Die Stadt Oberwesel gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen zur Vereinsarbeit in der Stadt Oberwesel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Zuwendungsanträge entscheidet grundsätzlich der Ausschuss für Kultur und Ehrenamt. Über Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet der Stadtrat.
Zuwendungsempfänger: Gemeinnützige Vereine der Stadt Oberwesel
Umfang und Höhe der Förderung:
Nachgewiesene Kosten im laufenden Haushaltsjahr, die dem satzungsgemäßen Zweck des Zuwendungsempfängers dienen, können mit 35 Prozent, höchstens jedoch mit 1000,00 Euro, je Antrag bezuschusst werden.
Sonstige Förderung:
Anschaffungen, die außergewöhnlich hohe Kosten verursachen, können im Einzelfall gesondert gefördert werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Stadtrat. Die Förderung sollte je Antragssteller und Jahr 30 Prozent der Haushaltwirksamen Fördersumme nicht übersteigen.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Oberwesel bis zum 15.11. des Haushaltsjahres einzureichen. Dem Antrag sind ein entsprechender Vorstandsbeschluss, ein Kostennachweis und der Freistellungsbescheid beizufügen. Die Bereitstellung der Mittel kann erst nach Vorlage der Schlussrechnung erfolgen. Soweit die veranschlagten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle Anträge zu bewilligen, werden vorrangig die Antragsteller berücksichtigt, die bisher noch keine Zuwendungen erhalten haben.
Die 1. Änderung der Richtlinien tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Oberwesel, 05.05.2020
Marius Stiehl
Stadtbürgermeister
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