Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung und Stadt zum Thema Loreley-Kliniken
Bei der Gesellschafterversammlung am 9. April 2020 stand als Punkt die
Beratung und Beschlussfassung über die Schließung des Klinikbetriebs
der Krankenhaus GmbH auf der Tagesordnung. Nachdem die
Gesellschafterversammlung am 26.03.2020 nicht beschlussfähig
versammelt war, hatte die Geschäftsführung erneut eingeladen. Von
Anfang an waren sich alle Gesellschafter über das oberste Ziel einig: die
Verhinderung einer Insolvenz der Gesellschaft, die auch das
Seniorenzentrum in Oberwesel betreibt. Trotz des COVID-19-
Krankenhausentlastungsgesetzes kann der Fortbestand der Gesellschaft
nicht dauerhaft gesichert werden. Zwar bringen die Mittel aus dem
Bundesrettungsschirm bis 30.09.2020 kurzfristig Entlastung hinsichtlich
der Liquidität, können aber die Fortbestehungsprognose nicht nachhaltig
positiv beeinflussen. Diese wurde für die Kommunen von der
Rechtsanwaltsgesellschaft Dornbach geprüft und für nachvollziehbar und
korrekt befunden. Dies hätte bedeutet, dass die Strukturfondsmittel in
Höhe von 22 Millionen Euro nicht mehr zur Verfügung gestanden hätten.
Somit hätte auch kein vernünftiger Sozialplan für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter erstellt werden können. Um die unkalkulierbaren Folgen zu
verhindern, haben die wir den Schließungsbeschluss des Klinikbetriebs
zum 30.09.2020 nicht blockiert und uns der Stimme enthalten. Es gilt nun,
den Blick nach vorne zu richten und ein Konzept zu entwickeln, dass die
medizinische Versorgung vor Ort sichert, beispielsweise ein
medizinisches Versorgungszentrum. Erste Überlegungen hierzu sind
bereits angestellt und werden mit Hochdruck verfolgt. Auch für solche
neue Konzepte können die Mittel aus dem Strukturfonds verwendet werden.
Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die stets
einen hervorragenden Job gemacht haben und noch machen. In
Verantwortung vor ihnen und dem Fortbestand der Gesellschaft war es
richtig, den Schließungsbeschluss nicht zu blockieren. Immerhin konnte
erreicht werden, die Wirksamkeit der Schließung vom 30.06.2020 auf den
30.09.2020 hinaus zu schieben. Nun haben die Kreisgremien genügend
Zeit, um über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion über ein Einsteigen
des Rhein-Hunsrück-Kreises als kommunaler Träger zu entscheiden.
Auch uns tut die Schließung der Kliniken von Herzen weh, aber eine
Insolvenz wäre das deutlich größere Übel gewesen.
Peter Unkel
Verbandsgemeinde
Hunsrück-Mittelrhein
und
Marius Stiehl
Stadt Oberwesel